Liegt eine entsprechende ärztliche Verordnung vor, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause, ins Altenheim, Pflegeheim oder in sonstige therapeutische und soziale Einrichtungen.
Als Ergotherapeuten arbeiten wir stets auf Weisung des Arztes, d.h. eine ergotherapeutische Behandlung muss grundsätzlich von einem Arzt verordnet werden. Eine entsprechende Verordnung zur Behandlung erhalten Sie von:
Beim ersten Termin findet ein Kennenlernen statt. In einem Gespräch wird die Krankheitsgeschichte bzw. der Grund der Vorstellung näher beleuchtet. Dies geschieht durch Sie, ggf. auch durch Ihre Kinder, Ehepartner oder sonstige vertraute Personen.
Als nächstes wird eine genaue, standardisierte ergotherapeutische Diagnostik durchgeführt, um ein genaues Bild über die Leistungen und Fähigkeiten des Patienten zu erfahren. Kinder erleben dies in der Regel als Spiel und nicht als "Test".
Im Anschluss wird zusammen mit Ihnen ein individuelles Therapieziel festgelegt. In der Regel wird bei der Anmeldung schon ein fester Termin zur Behandlung festgelegt.
In der Regel werden auf einer Verordnung zehn Therapien verschrieben, die jeweils 45 Minuten dauern. Sie werden vorwiegend als Einzeltherapie verordnet, selten als Gruppentherapie.
Bei Erwachsenen beträgt die Dauer der Therapie 30, 45 oder 60 Minuten. Dies entscheidet der verordnende Arzt.
Über die Dauer der Therapie muss der Arzt entscheiden. Wir als Ergotherapeuten können nur Empfehlungen geben.
Grundsätzlich versuchen wir natürlich so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig zu behandeln.
Je nach Störungsbild findet die Behandlung in der Regel einmal wöchentlich, bei schwerwiegenderen Problemen auch zweimal oder selten auch dreimal wöchentlich statt.